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Aussicht von einer Windkraftanlage | ganz oben

Mythos: Der Schattenwurf von Windrädern belästigt Anwohner

Bei dem Bau eines Windparks sorgen sich viele Anwohner, dass die Windanlagen Schatten werfen. Der Schattenwurf einer Anlage unterliegt aber bestimmten Regelungen.

Für die Genehmigung einer Anlage muss der Schattenwurf für festgelegte Standpunkte (Immissionspunkte) berechnet werden. Dabei wird von ständigem Sonnenschein ausgegangen. Die Schattenwürfe können für Bewohner unangenehm werden, wenn diese zum Beispiel immer wieder auf die Fenster ihres Hauses treffen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist geregelt, dass die Schattenwurfdauer 30 Minuten täglich und 30 Stunden jährlich nicht überschreiten darf. Ist der berechnete Wert höher als der Richtwert, können die Anlagen mittels eines Sensors zu bestimmten Zeitpunkten automatisch abgeschaltet werden. So wird die Einhaltung der Richtwerte gewährleistet. Wegen bedecktem Himmel, Regen oder ähnlichen Wetterbedingungen, liegt der reale Schattenwurf aber meist deutlich unter dem berechneten Wert.