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Rotorblätter liegen im Windpark Groß Eilstorf bereit

Mythos: Der Rückbau der Anlagen ist nicht gesichert

Der Rückbau von Windenergieanlagen wird bereits in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren geregelt, das gemäß Baugesetzbuch auch die Verpflichtung beinhaltet, den Standort wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. So müssen Eigentümer von Windrädern zum Beispiel bereits seit 2004 eine Bankbürgschaft hinterlegen - auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Geld für den Rückbau auf jeden Fall vorhanden ist.

Für Altanlagen gibt es sogar einen gut funktionierenden Markt. Eine Zweitverwendung finden diese oft an Standorten in anderen Ländern. Der Betreiber realisiert dadurch seinen Gewinn und trägt auch keine Verantwortung für den späteren Rückbau mehr. Die Altanlagen bleiben im Sinne des globalen Klimaschutzes erhalten.