Referenzen
Photovoltaik Freiflächenanlage

Photovoltaik in Fuhrberg

Rückblick zum Infomarkt Fuhrberg

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Teilnahme am öffentlichen Infomarkt über das Solarprojekt im Norden von Burgwedel - Fuhrberg!

Ihr Interesse, Ihre Fragen und Ideen haben unseren Austausch bereichert und verdeutlichen, wie wichtig dieses Projekt für die Gemeinden Burgwedel und Fuhrberg ist. Wir sind überzeugt, dass diese konstruktiven Gespräche dazu beitragen, den Erwartungen und Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht zu werden.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zudem halten wir Sie über die Fortschritte des Projekts auf dem Laufenden.

Nochmals vielen Dank für Ihr Engagement!

Bürger besuchen den Infomarkt Fuhrberg
Die Verwaltung der Stadt Burgwedel und die enercity Erneuerbare GmbH veranstalteten am 30. Oktober 2024 einen Infomarkt für das geplante Projekt "Photovoltaik in Fuhrberg".

Das Projekt

Hier sollen zwei Teilflächen mit Photovoltaikanlagen in Fuhrberg errichtet werden.
Auf diesen fünf Teilflächen in Fuhrberg soll der Solarpark errichtet werden.

Das Projekt "Photovoltaik in Fuhrberg" ist Teil der von der Politik beschlossenen Energiewende für die Bürgerinnen und Bürger in der Region Hannover.

Die enercity Erneuerbare GmbH plant die Errichtung von zwei Teilflächen. Die Flächen befinden sich im Norden sowie Nord-Westen von Fuhrberg. Der Solarpark wird nach neusten Planungen eine Größe von 50 ha betragen.

Der Solarpark wird die Menschen in der Region Hannover mit rund 57 Gigawattstunden (GWh) grünen Strom pro Jahr versorgen. Das entspricht rein rechnerisch rund 23.000 Haushalten und spart pro Jahr 59.000 Tonnen CO₂ ein.

Die Errichtung dieses Solarparks trägt dazu bei, die Menschen in der Region Hannover mit Strom aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Gleichzeitig unterstützen wir Fuhrberg und die Stadt Burgwedel dabei, ihre Klimaziele zu erreichen.

Ein großer Schritt in Richtung grüne Zukunft!

Wir wollen Biodiversität erhalten und fördern!

Im Zuge der Energiewende stellt sich öfter die Frage nach der optimalen Nutzung von Freiflächen. Eine Studie des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) hat die Synergieeffekte zwischen der Nutzung von Freiflächen für Solarparks und dem Erhalt der dortigen Tier- und Pflanzenwelt näher untersucht. Das Ergebnis ist ein Gewinn an Biodiversität!

Der Studie zufolge kann die Integration von Biodiversitätskonzepten in die Planung von Solarparks eine erfolgreiche Maßnahme gegen den Rückgang von Insektenpopulationen, bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie Bodenerosion sein.

Der Ausbau von Solarparks liefert nicht nur grünen Strom, sondern bietet auch eine wichtige Gelegenheit, die Biodiversität in der Kulturlandschaft positiv zu fördern. Denn gut geplante PV-Freiflächenanlagen können über mehrere Jahrzehnte ein Rückzugsgebiet für verschiedene Artengruppen darstellen.

Außerdem kann sich der Boden erholen und die extensive Pflege der Flächen führt zu positiven Effekten für Natur und Umwelt.

geplante Heckenpflanzung Fuhrberg
Visualisierung der geplanten Heckenpflanzung zur Integration in das Landschaftsbild

Netzanschluss

Burgwedel UW
Standort des Umspannwerks in Meitze

Der Anschluss des Solarparks an das 110-kV-Stromnetz des Energieversorgers Avacon erfolgt über ein neu zu errichtendes Umspannwerk in Meitze. Die Verbindung zwischen Umspannwerk und Solarpark wird über eine neue Trasse von ca. 3,5 km Länge hergestellt, die als Erdkabel verlegt wird.

Natur- und Artenschutz

Die Fläche bringt einen vielfachen Nutzen: Sie wirkt klimaschonend durch die CO2-Vermeidung des Photovoltaik-Stroms gegenüber fossiler Stromerzeugung und sie ermöglicht durch die nachhaltige Pflege der Wiesen einen Beitrag zum Umweltschutz. Dadurch wird die Fläche zu einer Art „solarem Naturschutzgebiet“.

Entlang der Grundstückseinfriedung wird enercity dort, wo es notwendig ist, eine struktur- und artenreiche Hecke pflanzen, die vielen Tieren neuen Lebensraum bietet. Sowohl bei der Pflanzenauswahl für die Hecke als auch bei der Saatgutauswahl für die Wiesenfläche wird auf heimisches Saatgut zurückgegriffen.

Solarparks zeichnen sich dadurch aus, dass es kaum Flächenversiegelung gibt. Modulreihen und Fundamente für die Nebenanlagen machen weniger als 0,05 % aus. Nach Ablauf der Betriebszeit wird der Solarpark vollständig zurückgebaut. Dies beinhaltet auch die Entfernung der Kabel und der kleinflächigen Versiegelungen.

Die Umsetzung soll zu einer überraschend schnellen und nachhaltigen Verwandlung einer bis dahin intensiv als Ackerland genutzten Fläche hin zu einer artenreichen Wiese führen!

Gute Solarparks - Artenvielfalt, Klimaschutz und saubere Energie

Copyright: 2020 | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)

Tägliche Ernte mit einer Photovoltaik-Anlage

Hier erfahren Sie, warum Photovoltaik-Anlagen ökonomisch und ökologisch wertvolle Flächen sind und wie sich das für Ihre Gemeinde auszahlt. Die enercity Erneuerbare GmbH ist die professionelle und vertrauensvolle Projektpartnerin an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket.

Ihre Vorteile auf einem Blick

So profitieren alle in Ihrer Gemeinde vom Photovoltaik-Park.

Mehrfache Flächennutzung

Neben Photovoltaik ist eine zusätzliche Nutzung der geplanten Fläche durch Beweidung, Geflügelhaltung oder Imkerei möglich. Hier können lokale Akteure in das Projekt eingebunden werden.

Sicherheit

Wir sind Ihr verlässlicher Partner, auch als Betreiber der Anlage. Dafür werden wir den Solarpark für die nächste 30 Jahren betreiben. Nach Ablauf der Betriebszeit wird der Solarpark vollständig zurückgebaut. Dies beinhaltet auch die Entfernung der Kabel und der kleinflächigen Versiegelungen.

Klimaschutz

Fuhrberg trägt zum Erfolg der Energiewende bei! Übrigens: Photovoltaikanlagen erzeugen auf gleicher Fläche ungefähr 40-mal mehr Energie als für Biomasse angebaute Pflanzen.

Ökologie

Durch Bodenruhe erholt sich der Boden von vorherigen Belastungen. Darüber hinaus bietet die Errichtung von Solarparks auf Ackerflächen dem Boden und dem Grundwasser die Möglichkeit, sich zu regenerieren.

Kostenübernahme

Wir tragen die Kosten, die durch die Projektentwicklung des Photovoltaikparks entstehen.

Fragen und Antworten zum Projekt "Photovoltaik in Fuhrberg"

Projektüberblick


Warum entsteht in Fuhrberg noch ein Solarpark?

Nach dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) von 2022 sollen bis 2033 mindestens 0,47 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von PV-Freiflächenanlagen ausgewiesen werden. Zudem soll die PV-Leistung bis Ende 2035 mindestens 65 Gigawatt betragen und der Energiebedarf bis 2040 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Der Solarpark trägt dazu bei, dass die Stadt Burgwedel diese Klimaziele erreicht. Nach aktuellem Stand wird auch in Burgwedel der für Freiflächensolaranlagen zur Verfügung zu stellende Flächenanteil von mindestens 0,47 Prozent aus dem Niedersächsischen Klimagesetz angesetzt. Bei einer Gesamtfläche von 15.170 Hektar entspricht das 71 Hektar. Der geplante Solarpark weist nach aktuellem Planungsstand bereits eine Fläche von 50 Hektar auf. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 80 Prozent betragen. Der Energiebedarf soll bis 2040 zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden.



Wie groß soll der Solarpark werden?

Der Solarpark wird nach aktuellem Planungsstand eine Größe von 50 Hektar haben und sich aus insgesamt fünf Teilflächen zusammensetzen.



Wo genau wird der Solarpark entstehen?

Der Solarpark befindet sich im Norden sowie Nord-Westen von Fuhrberg im Umfeld der bestehenden Biogasanlage.



Wie und nach welchen Kriterien wurde der geplante Standort ausgewählt?

​​​​​Der Standort ist auf der Grundlage der Solarstrategie der Stadt Burgwedel aus dem Jahr 2023 ausgewählt worden – Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder auch Waldflächen wurden ausgeschlossen.



Welches Unternehmen steht hinter dem Vorhaben?

Der Solarpark wird von der enercity Erneuerbare GmbH, einem Tochterunternehmen der enercity AG (Hannover), umgesetzt. enercity Erneuerbare entwickelt PV- und Windprojekte und ist bundesweit in 130 Kommunen aktiv.



Für welchen Zeitraum ist der Baubeginn geplant?

Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant.



Wie lange wird werden die Bauarbeiten andauern?

Der Bau dauert etwa sechs bis acht Monate.



Wann soll der Solarpark in Betrieb gehen?

Die Inbetriebnahme ist für das dritte Quartal 2026 geplant.



9 Wird der Solarpark nach Fertigstellung im Besitz von enercity bleiben oder an einen fremden Investor verkauft ?

enercity Erneuerbare wird die Anlage für die nächsten 30 Jahre betreiben. Nach Fertigstellung wird der Solarpark im Besitz von enercity Erneuerbare GmbH bleiben.


Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren


Wer prüft, ob der Solarpark gebaut werden darf?

Voraussetzung für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage ist ein Bebauungsplan. Dieser muss von der Kommune bewilligt werden. Während des sogenannten Bebauungsplan-Verfahrens werden sowohl die Bürger:innen als auch relevante Fachbehörden mit einbezogen. Dazu müssen unter Umständen verschiedene unabhängige Gutachten veranlasst werden, beispielsweise zum Natur- und Artenschutz oder zur Blendwirkung. Hat die Kommune dem Bebauungsplan zugestimmt, kann schließlich der Bauantrag eingereicht werden.

Der Solarpark trägt dazu bei, dass die Stadt Burgwedel diese Klimaziele erreicht. Nach aktuellem Stand wird auch in Burgwedel der für Freiflächensolaranlagen zur Verfügung zu stellende Flächenanteil von mindestens 0,47 Prozent aus dem Niedersächsischen Klimagesetz angesetzt. Bei einer Gesamtfläche von 15.170 Hektar entspricht das 71 Hektar. Der geplante Solarpark weist nach aktuellem Planungsstand bereits eine Fläche von 50 Hektar auf. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 80 Prozent betragen. Der Energiebedarf soll bis 2040 zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden.



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Genehmigung zu erhalten?

Die zuständige Ortsgemeinde beschließt die PV-Freiflächenanlage durch einen Satzungsbeschluss im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens. Sie wird dann – je nach Landesrecht – von der nächsthöheren Planungsebene genehmigt. Während des Verfahrens können Bürger:innen, Vereine und relevante Fachbehörden, sogenannte Träger öffentlicher Belange, ihre Einwände, Bedenken und Änderungswünsche in die Planung einbringen.   



Welche Unterlagen/Gutachten werden für das Genehmigungsverfahren erstellt?

Der Solarpark befindet sich im Norden sowie Nord-Westen von Fuhrberg im Umfeld der bestehenden Biogasanlage.

In der Regel werden für das Baugenehmigungsverfahren folgende Unterlagen notwendig sein:

  • Bodengutachten
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Umweltgutachten (ggf. Vögel, Reptilien, Amphibien usw.)
  • Vermessungsbericht
  • Blendgutachten
  • Bodenschutzkonzept
  • Wasserschutzkonzept
  • Brandschutzkonzept


Wurden der Ortsrat Fuhrberg und der Stadtrat Burgwedel in das Verfahren involviert?

Da es sich um ein Bauleitplanverfahren handelt sind sowohl der Stadtrat als auch der Ortsrat in das Planverfahren eingebunden.


Energie und Nachhaltigkeit


Wieviel CO₂ kann der Solarpark einsparen?

Gegenüber dem deutschen Strommix wird der Solarpark etwa 59.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einsparen.



Wieviel Strom soll der Solarpark produzieren?

Der jährliche Ertrag liegt bei etwa 57 Gigawattstunden pro Jahr. Das entspricht 57 Millionen Kilowattstunden und reicht aus, um rechnerisch mehr als 14.000 durchschnittliche 4-Personenhaushalte im enercity-Netzgebiet Hannover zu versorgen.



Was passiert mit den Anlagen, wenn das Laufzeitende erreicht ist?

Der vollständige Rückbau des Solarparks erfolgt nach Ablauf der Betriebszeit. Dies schließt auch die Entfernung der Kabel und die Versiegelung auf kleinen Flächen mit ein.


Boden und Umwelt


Werden für den Solarpark neue Wege und Zuwegungen benötigt?

Es wird eine Zufahrt vom öffentlichen Straßenverlauf zum Solarpark benötigt.



Werden die neuen Wege das Gebiet versiegeln?

Die Erschließungswege zum Solarpark werden nicht versiegelt. Die Nutzung während der Betriebszeit (30 Jahre) wird sehr gering sein, sodass auch die Wege begrünt werden.



Gibt es Vorgaben, um den Boden und das Grundwasser zu schützen?

Die Erstellung eines Bodenschutzkonzepts ist fester und vorgegebener Teil des Planungsprozesses. Aus diesem gehen alle einzuhaltenden Maßnahmen zum Schutz des Bodens hervor.



Werden boden- und grundwasserkontaminierende Stoffe in den Komponenten verwendet?

Aus den PV-Modulen und der Unterkonstruktion werden keine Stoffe ausgewaschen, die den Boden oder das Grundwasser kontaminieren. Die Trafostation enthält Öle, die für den Betriebsablauf dieser Komponente relevant sind. Der Transformator wird entsprechend geschützt.



Wie wirkt sich die Aufständerung auf den Boden die Flora aus?

Die Aufständerung von mindestens 80 Zentimetern sorgt dafür, dass ausreichend Licht unter die Module fällt und sich schattenliebende Pflanzenarten ansiedeln können. Die Beschattung schützt den Boden im Sommer vor zu starker Austrocknung. Es ist regelmäßig zu beobachten, dass Tiere den Schatten der Module aufsuchen, um sich vor der Wärme der Sonne zu schützen.  Wird eine Fläche nicht landwirtschaftlich genutzt, kann der Platz unter den Solarmodulen genutzt werden, um ökologisch wertvolle Flächen zu schaffen – wie etwa Blühwiesen für Insekten. Auch die Beweidung durch Schafe fördert blütenreiches Grünland. Bei der Planung unserer Solarparks stellen wir sicher, dass sie die Strukturvielfalt der Landschaft fördern, bodenbrütenden Vogelarten Schutz bieten und Lebensraum für Insekten und Pflanzen sind.


Mensch und Natur


Werden im Rahmen des Vorhabens Bäume entnommen?

Nein. Wir werden keine Bäume im Rahmen des Vorhabens entnehmen.



Wieviel Fläche wird für den Bau des Solarparks versiegelt?

Die zulässige Grundfläche von Nebenanlagen (wie Transformatoren und Lieferstationen), die eine vollständige Bodenversiegelung erfordern, ist auf maximal 250 Quadratmeter begrenzt. Dies entspricht 0,05 Prozent der Gesamtfläche von 50 Hektar.



Werden Ausgleichsmaßnahmen für das Vorhaben vorgenommen?

Die Flächen sollten nach den vor Ort festgelegten Kriterien ausgewählt werden. Bei der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen ist darauf zu achten, die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und der ökologisch wertvollen Arten so gering wie möglich zu halten. Genauere Vorgaben zur Eingriffsminimierung (Modulabstände, Biozidverzicht, extensive Bewirtschaftung, etc.) oder zu erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können durch Fördervorgaben bzw. durch Auflagen in der ⁠Bauleitplanung⁠ sichergestellt werden. Die Art und Weise sowie der Umfang der vorzunehmenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen richtet sich nach den tatsächlich vorgenommenen bzw. zu erwartenden Eingriffen, die sich aus den anzufertigenden Gutachten ergeben.



Welche Entfernung wird der Solarpark zur Wohnbebauung haben?

Der Solarpark wird eine Entfernung von mindestens 300 Metern zur Wohnsiedlung und 100 Meter zur nächsten Wohnbebauung einhalten.



Übt der Solarpark eine Blendwirkung auf den Menschen aus? Wie wird ggf. sichergestellt, dass die Module keine Blendwirkung haben?

Jeder Solarpark hat eine gewisse Blendwirkung. Damit die Module aber weder Anwohner:innen noch Straßenverkehrsteilnehmer:innen blenden, wird für den Solarpark ein externes Blendgutachten durch einen Fachgutachter erstellt. Dieses Blendgutachten muss dann in der Parklayoutplanung berücksichtigt werden und wird ebenfalls Bestandteil der Baugenehmigung.



Welche Entfernung wird der Solarpark zu umliegenden Wäldern haben?

Wir befinden uns in der Anfangsphase des Bebauungsplans. Der endgültige Abstand zwischen dem Solarpark und umliegenden Waldflächen ist noch nicht festgelegt. Aktuell planen wir mit einem angemessenen Abstand von 20 Metern.



Wo werden die projektbezogenen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt?

Die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts können auf der Fläche, auf der sich die Anlage befindet, kompensiert werden, sofern sich die Fläche dazu eignet. Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können durch eine landschaftsgerechte Standortwahl und Gestaltung vermindert werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Naturraum zu kompensieren.



Werden Vögel bzw. Brutpaare durch den Solarpark beeinträchtigt?

Sofern sich auf der Fläche des geplanten Solarparks Bodenbrüter befinden, muss für die Tiere über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Alternative geschaffen werden. Diese Kompensationsmaßnahmen werden zusammen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde und den Fachgutachtern abgestimmt und umgesetzt.



Werden Fledermäuse durch den Solarpark beeinträchtigt?

Nein, Fledermäuse werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.



Hat der Solarpark Auswirkungen auf das lokale Mikroklima?

Nein, der geplante Solarpark hat keine Auswirkungen auf das lokale Mikroklima.


Finanzielle Beteiligung


Profitiert Burgwedel-Fuhrberg von dem Solarpark finanziell?

Die Beteiligung der Gemeinde und den Anwohnenden am Projekt wird in Niedersachsen durch das Landesgesetz über die wirtschaftliche Beteiligung von Kommunen und der Bevölkerung an Wind- und PV-Anlagen (NWindPVBetG*) geregelt. Das Gesetz gibt den Rahmen für Maßnahmen sowie die Verteilung der Mittel vor. Konkret wird die Gemeinde von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom profitieren. Bezogen auf den Photovoltaikpark in Burgwedel-Fuhrberg können sich daraus bis zu 110.000 Euro pro Jahr ergeben – und zwar über die Laufzeit des Photovoltaikparks. Es ist außerdem ein Angebot zu einer zusätzlichen Beteiligung für die Gemeinde, die Anwohnenden, oder beide vorgesehen.

* Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)



Profitieren die Bürger:innen von dem Solarpark finanziell?

In Burgwedel werden auch die Bürger:innen von dem geplanten Freiflächen-PV-Projekt im Stadtteil Fuhrberg profitieren. Denn das niedersächsische Gesetz über die wirtschaftliche Beteiligung von Kommunen und der Bevölkerung an Wind- und PV-Anlagen (NWindPVBetG*) ermöglicht Mittel in der Größenordnung von 0,1 Cent je produzierter Kilowattstunde Strom. Hiervon werden Bürger:innen, die in einem Radius von 2,5 Kilometern um die PV-Anlage wohnen, profitieren.

Die finanzielle Beteiligung kann über verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Beteiligung an der PV-Anlage, Nachrangdarlehen oder ein vergünstigter Stromtarif. Die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten befinden sich aktuell in der Entwicklung und werden ab der zweiten Jahreshälfte 2024 verfügbar sein.



Können sich Bürger:innen in das Vorhaben einbringen?

Dies ist denkbar. Die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten befinden sich aktuell in der Entwicklung und werden ab der zweiten Jahreshälfte 2024 verfügbar sein.


Schafe im Photovoltaik-Park

Infothek

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